Isolierverglasungen

Jetzt Sanieren!


Nie zuvor war die energetische Gebäudesanierung so attraktiv wie jetzt – und so notwendig: Drei Viertel aller Wohnungen wurden vor 1984 errichtet und viele sind energetisch weit hinter dem Stand der Technik. 

 

Von rund 560 Millionen Fenstereinheiten sind etwa 340 Millionen ohne modernes Wärmedämmglas ausgestattet und somit sanierungsbedürftig.


Die im März 2009 verabschiedete Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 erhöht die energetischen Anforderungen an Gebäude; auch für Altbauten gibt es energetische Mindeststandards und Instandhaltungspflichten.

Die EnEV stellt dabei einen wichtigen Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung dar, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu reduzieren.

Mit den Konjunkturprogrammen I und II wurden für die energetische Gebäudesanierung weitere Fördermittel in Milliardenhöhe bereit gestellt.


Energetisch sanieren zahlt sich mehrfach aus:

  • Bargeld lacht: Modernisierer erhalten neben günstigen Krediten der KfW-Bank auch direkte Investitionszuschüsse
  • Attraktive Fördermittel von Bund und Ländern unterstützen Modernisierungsmaßnahmen
  • Senken Sie den Heizbedarf und sparen Sie bares Geld
  • Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen Sie so Ihren Wohnkomfort
  • Erreichen Sie „gute Noten“ im Gebäude-Energieausweis, senken Sie ihren CO2-Ausstoß erheblich und tragen Sie so zum Klimaschutz bei!

 

Die KfW-Förderprogramme haben zum 1. April 2009 eine neue transparente und verbraucherfreundliche Struktur erhalten. Standard für die Förderung ist nunmehr die Bezeichnung „KfW-Effizienzhaus“ (KfW-Effizienzhaus 55 und 70 für Neubauten, KfW-Effizienzhaus 70 und 100 für Bestandsgebäude).

Die Zahl beschreibt den durch die Sanierung zu erreichenden prozentualen Primärenergiebedarf eines analogen Neubaus nach der EnEV. Je niedriger die Zahl, desto geringer ist also der Primärenergiebedarf, desto besser der Energiestandard.

Auch die Bedingungen für Handwerk und Mittelstand wurden noch einmal verbessert. Seit dem 1. Januar 2009 sind die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen (z.B. Montagekosten für Fenstereinbau) in privaten Haushalten bis maximal 6.000 Euro bis zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, wenn für die realisierten Maßnahmen nicht gleichzeitig KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Beim Einbau neuer Fenster können so bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden.



Förderprogramme

 

Mit attraktiven Darlehenszinsen deutlich unter dem Marktniveau unterstützt die KfW Förderbank Bau- und Umbauvorhaben privater und gewerblicher Bauherren.

Wer kein Darlehen benötigt, kann Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.

Aktuelle Zinskonditionen und weitere Informationen finden Sie unter kfw-foerderbank.de.